Drittes Geschlecht als Auswahlmöglichkeit
Nachdem das Bundesverfassungsgericht entschieden hat, dass das dritte Geschlecht in allen Behördendokumenten als Auswahl vorhanden sein muss, sollte das hier übernommen werden. Alles andere halte ich - mit dem Bundesverfassungsgericht - für Diskriminierung.
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Hartwig Willenbrock
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Sarah R. kommentierte
Dem Stimme ich voll zu, vor allem da wir mehrere nonbinary Schüler_innen an der Schule haben, was trage ich bei denen ein? Die Geschlechtseinteilung in männlich und weiblich ist diskriminierend und altmodisch.